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Unsere Dienstleistungen


...wir bieten kompetente Beratung in allen steuerlichen Angelegenheiten wie:

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Unter anderem verfügen wir über Spezialkenntnisse in folgenden Branchen und Berufszweigen:

  • Ärzte
  • Apotheken
  • Busunternehmen
  • Einzelhandelsunternehmen
  • Freiberufler
  • Gärtnereien
  • Gaststätten
  • Großhandelsunternehmen
  • Handelsagenturen
  • Handwerksbetriebe
  • Produzierendes Gewerbe
  • Reisebüros
  • Speditionen

Erstellen von Jahresabschlüssen und betrieblichen Steuererklärungen
aller Unternehmensformen

Die Erstellung von Jahresabschlüssen stellt den Mittelpunkt unserer beruflichen Tätigkeit dar. Sie erhalten von uns

  • Jahresbilanzen nach Handels- und Steuerrecht
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnungen für Freiberufler und kleinere Gewerbebetriebe
  • Eröffnungs-, Auseinandersetzungs- und Liquidationsbilanzen
  • Handelsbilanzen zur Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger.

Zu den Jahresabschlüssen fertigen wir alle erforderlichen betrieblichen Steuererklärungen.

Beim Erstellen des Jahresabschlusses sehen wir unsere Aufgabe nicht nur in der Erfüllung der vom Gesetzgeber geforderten Pflicht, sondern Sie erhalten von uns auf Wunsch zusätzliche aussagekräftige Auswertungen wie

  • Mehrjahresvergleiche
  • Entwicklung und Darstellung von Kennzahlen
  • Branchenvergleiche.

Mit den durch den Jahresabschluss gewonnenen Informationen können wir Sie eingehend beraten und Optimierungsansätze für die Zukunft aufzeigen oder auch frühzeitig auf eine sich abzeichnende Unternehmenskrise reagieren.

Selbstverständlich wenden wir bei der Erstellung Ihres Jahresabschlusses alle aktuellen steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften an. Wir zeigen Ihnen Wahlmöglichkeiten und deren Auswirkungen auf Gewinn und Steuerlast auf und beraten Sie bei den zu treffenden Entscheidungen.

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Fertigen von privaten Steuererklärungen

Dem Steuerbürger wird die richtige Zuordnung seiner Einkünfte und der anrechenbaren Werbungskosten, die Eingruppierung in Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und haushaltsnahe Dienstleistungen zugemutet. Wie Sie wissen, ist das deutsche Steuerrecht kompliziert, unübersichtlich und durch ständige Änderungen durch Gesetzgebung und Gerichte im Wandel.

Als Steuerbürger hat man hier unwillkürlich das Gefühl „etwas vergessen zu haben”. Genau hier setzen wir an. Wir erstellen für Sie Ihre private Steuererklärung und helfen Ihnen auch bei komplizierten Sachverhalten. Aktuelle Steueränderungen werden dabei genauso berücksichtigt wie eventuelle Wahlmöglichkeiten, die der Gesetzgeber für die Bürger eingeführt hat. Durch gezieltes Nachfragen nach steuermindernden Sachverhalten werden alle Ihnen zustehenden steuerlichen Vergünstigungen ausgeschöpft. Sie erhalten eine Berechnungsliste mit Ihren Einkünften und der voraussichtlichen Steuererstattung bzw. Steuernachzahlung.

Mit den durch die Steuererklärung gewonnenen Informationen können wir Sie eingehend beraten und mögliche Steueroptimierungen vornehmen sowie die Anpassung Ihrer Vorauszahlungen veranlassen.

Wir überprüfen Ihre Steuerbescheide und legen bei Fehlern gegebenenfalls Einspruch ein. Weiterhin gleichen wir die auf Sie zutreffenden Sachverhalte mit vor Gerichten anhängigen Verfahren ab, um auf die von der Finanzverwaltung vorgenommene Beurteilung des Sachverhaltes in Ihrem Sinne reagieren zu können.

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Finanzbuchhaltungen

Die Finanzbuchhaltung ist inzwischen mehr als nur die Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben auf entsprechende Konten. Durch Gesetzesänderungen ist inzwischen jeder Beleg auf seine Vorsteuer-Abzugsfähigkeit zu prüfen. In bestimmten Fällen schulden Sie sogar Umsatzsteuer an das Finanzamt auf eine Eingangsrechnung. Unter diesen Gesichtspunkten ist eine ordnungsgemäße Buchführung unverzichtbar. Sie erleichtert die Erstellung des Jahresabschlusses und vermeidet böse Überraschungen bei Betriebsprüfungen.

Das Erstellen von Finanzbuchhaltungen wird bei uns nur von ausgebildeten Steuerfachangestellten vorgenommen. Diese prüfen und buchen Ihre Belege und erstellen zeitnah eine Finanzbuchhaltung.
Sie erhalten mit Ihrer Finanzbuchhaltung neben den Standardauswertungen auch eine Reihe von Zusatzauswertungen:

  • Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) in zahlreichen Darstellungsformen
  • Summen- und Saldenlisten
  • Offene-Posten-Buchhaltung
  • Branchenvergleiche.

Eine zeitnahe ordnungsgemäße Buchführung ist Grundlage einer Zukunfts- und Investitionsplanung. Die Auswertungen aus der Buchführung sind deshalb auch bei Bankgesprächen oft unverzichtbar.

Auf Wunsch bieten wir auch die Möglichkeit der digitalen Belegbuchung an. Die Originalbelege verbleiben bei Ihnen, wir erhalten die von Ihnen gescannten Belege.

Wir speichern Ihre Buchhaltungsdaten über die gesamte Aufbewahrungszeit von 10 Jahren und stellen Sie bei Betriebsprüfungen den Prüfern elektronisch zur Verfügung.

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Lohn- und Gehaltsabrechnungen

Ständige Gesetzesänderungen im Steuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht erfordern eine fortwährende Weiterbildung von Lohnbuchhaltern; dazu kommen noch ständig nötige Aktualisierungen der EDV-Software - bei der Lohnerstellung durch den Arbeitgeber selbst sind das hohe Hürden. Fehler bei der Abrechnung werden oft erst nach einigen Jahren im Rahmen einer Betriebsprüfung erkannt. Ihre Firma haftet für diese Fehler - vom Arbeitnehmer ist in der Regel keine Rückzahlung zu erwarten.

Deshalb sehen wir in der Lohn- und Gehaltsabrechnung einen weiteren großen Servicepunkt in unserer Kanzlei. Geschulte, sich ständig weiterbildende Sachbearbeiter stehen Ihnen bei Lohnfragen zur Verfügung und erstellen für Sie aussagekräftige und leicht verständliche Lohnabrechnungen.

Der Serviceumfang im Lohnbereich kann von Ihnen frei gewählt werden und umfasst folgende Tätigkeiten:

  • Erstellen Ihrer monatlichen Lohnabrechnungen inkl. beleglosen Zahlungsanweisungen
  • Erstellen der Lohnsteueranmeldung
  • Erstellen der Beitragsnachweise
  • An- und Abmeldungen bei Krankenkassen
  • Berechnung von Überstunden, Prämien, Reisekosten, Urlaubsgeld usw.
  • Erstattungsanträge auf Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Mutterschaft
  • Berechnungen bei Kfz-Gestellungen
  • Ausfüllen aller Anträge, Formulare und Bescheinigungen der Arbeitnehmer für Arbeitsagenturen oder Krankenkassen
  • Berufsgenossenschaftsmeldungen.

Weiterhin archivieren wir über den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum alle Abrechnungsdaten elektronisch  und stellen Sie bei Betriebsprüfungen (Lohnsteuer-, Sozialversicherungs-, Berufsgenossenschaftsprüfungen) den Prüfern zu Verfügung.

Selbstverständlich vertreten wir Sie bei diesen Betriebsprüfungen umfassend. Die Prüfungen finden in der Regel in unserer Kanzlei statt. Ihr Tagesablauf bleibt damit ungestört.

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Betriebswirtschaftliche Unternehmensberatung

Auf der Grundlage einer aussagekräftigen Finanzbuchführung erläutern wir Ihnen anhand diverser Auswertungen wie betriebswirtschaftliche Auswertung, Mehrjahresvergleich, Branchenvergleich die Stärken, Schwächen oder Auffälligkeiten in Ihrem Unternehmen.

Wir erläutern Ihnen die Zahlen, werten diese auf Wunsch graphisch aus und erörtern Lösungsansätze. Mit den gewonnen Erkenntnissen fallen Ihnen Entscheidungen für Investitionen, Finanzierungen oder Sanierungsmaßnahmen leichter.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge ist meist eine besondere Herausforderung. Die Wünsche des Übergebers sind dabei unter Nutzung der steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten umzusetzen.

Da bei Planung und Durchführung der Unternehmensnachfolge viele Aspekte zu berücksichtigen sind, nehmen wir uns gerne die nötige Zeit, um die Möglichkeiten und Folgen einer Übergabe mit Ihnen zu erörtern.

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Beratung und Gestaltung privater Vermögensübertragungen

Wir beraten Sie in Fragen der privaten Vermögensübertragung auf Angehörige oder Fremde unter Berücksichtigung der bestehenden Rechtslage und möglicher gesetzlicher Änderungen. Vom Gesetzgeber eingerichtete steuerliche Freibeträge zeigen wird Ihnen auf und ermitteln Übertragungswerte (z. B. für Immobilien).

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Beratung im Steuerrecht und Steuerstrafrecht

Von Anfragen wie „was muss ich bei einer Auslandslieferung beachten” bis zu „ich möchte meine Firma in eine GmbH umwandeln” - wir stehen Ihnen zur Verfügung. Wir erläutern Ihnen die Rechtslage und deren Konsequenzen. Wir entwerfen für Sie Verträge und begleiten Sie bei der Durchführung Ihrer Ziele.

Im Hinblick auf die immer größer werdenden Zugriffsmöglichkeiten der Finanzverwaltung auf private Daten (Bankdaten, Renteneinkünfte usw.) wird die Prüfung der Vollständigkeit Ihrer Steuererklärungen seitens des Finanzamtes einfacher. Unangenehme Nachfragen des Finanzamtes zu nicht versteuerten Einkünften können die Folgen sein.

Lassen Sie sich beraten. Wir helfen Ihnen, Einkünfte nachzuerklären und stehen Ihnen im Fall steuerstrafrechtlicher Ermittlungen zur Seite.

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Beratung in Erbschaft- und Schenkungsteuerfragen

Auf kaum einem anderem Rechtsgebiet ist es so einfach, Steuern zu vermeiden, wie bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Voraussetzung ist, dass der Vermögensübergang auf die nächsten Generationen durch lebzeitige Schenkungen und durch letztwillige Verfügungen auch unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte gestaltet wird.

Unsere Beratung in Erbschaft- und Schenkungsteuerfragen beinhaltet bei Bedarf die Bewertung des zu übertragenden Vermögens nach den einschlägigen Vorschriften des Bewertungsrechts sowie die Berechnung der ggf. zu erwartenden Steuerbelastung.

Wir beraten Sie gerne bei der Gestaltung Ihres Testaments oder anderer Verfügungen von Todes wegen, damit auch Ihr letzter Wille zivilrechtlich wirksam und steuerrechtlich optimal zur Geltung kommt.

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Beratung von Existenzgründern

Der Schritt in die Selbständigkeit ist mit vielen Hürden und Risiken verbunden.  Es müssen Anmeldungen getätigt und unzählige Formulare ausgefüllt werden. Daneben gilt es noch eine Buchführung und eine Faktura einzurichten.

In der schwierigen Anlaufphase ist es daher beruhigend, einen kompetenten Partner zur Seite zu haben. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und nehmen uns Zeit für Ihre Fragen.

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Mitwirkung bei Betriebs- und Sozialversicherungsprüfungen

Als Unternehmer und Arbeitgeber unterliegen Sie einer Vielzahl von Betriebsprüfungen. Ob Betriebs- oder Umsatzsteuerprüfungen der Finanzbehörden, Sozialversicherungsprüfungen, Berufsgenossenschaftsprüfungen und neuerdings auch der Künstlersozialkasse - alle Prüfungen bedeuten Arbeitsaufwand für Sie und sind mit finanziellen Risiken verbunden.

Wir lassen Sie bei Prüfungen nicht alleine. Liegen uns Ihre Daten aus Buchführung und Lohn vor, werden wir diese prüfungsgerecht auf einen Datenträger kopieren und dem Prüfer zur Verfügung stellen. Bei Rückfragen des Prüfers stehen wir als Ansprechpartner zur Verfügung. Die Prüfungsergebnisse werden von uns kontrolliert und Ihre Interessen umfassend vertreten.

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Vertretung vor Finanzbehörden und -gerichten

Überlassene Steuerbescheide werden von uns geprüft. Zur Wahrung Ihrer Rechte nutzen wir nach Prüfung der Erfolgsaussichten und Absprache mit Ihnen auch die Möglichkeiten des Rechtsbehelfsverfahrens.

Wir vertreten Sie gegenüber Finanzbehörden im Einspruchsverfahren und im finanzgerichtlichen Verfahren.

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