Fertigen von privaten Steuererklärungen
Dem Steuerbürger wird die richtige Zuordnung seiner Einkünfte und der anrechenbaren Werbungskosten, die Eingruppierung in Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und haushaltsnahe Dienstleistungen zugemutet. Wie Sie wissen, ist das deutsche Steuerrecht kompliziert, unübersichtlich und durch ständige Änderungen durch Gesetzgebung und Gerichte im Wandel.
Als Steuerbürger hat man hier unwillkürlich das Gefühl „etwas vergessen zu haben”. Genau hier setzen wir an. Wir erstellen für Sie Ihre private Steuererklärung und helfen Ihnen auch bei komplizierten Sachverhalten. Aktuelle Steueränderungen werden dabei genauso berücksichtigt wie eventuelle Wahlmöglichkeiten, die der Gesetzgeber für die Bürger eingeführt hat. Durch gezieltes Nachfragen nach steuermindernden Sachverhalten werden alle Ihnen zustehenden steuerlichen Vergünstigungen ausgeschöpft. Sie erhalten eine Berechnungsliste mit Ihren Einkünften und der voraussichtlichen Steuererstattung bzw. Steuernachzahlung.
Mit den durch die Steuererklärung gewonnenen Informationen können wir Sie eingehend beraten und mögliche Steueroptimierungen vornehmen sowie die Anpassung Ihrer Vorauszahlungen veranlassen.
Wir überprüfen Ihre Steuerbescheide und legen bei Fehlern gegebenenfalls Einspruch ein. Weiterhin gleichen wir die auf Sie zutreffenden Sachverhalte mit vor Gerichten anhängigen Verfahren ab, um auf die von der Finanzverwaltung vorgenommene Beurteilung des Sachverhaltes in Ihrem Sinne reagieren zu können.
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